Satzung: Weinsberger Tal

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Unsere Satzung

Auszug aus der Satzung Stand 08.05.2014:

§ 2 – Zweck und Aufgaben des Vereines
Zweck des Vereins ist die Erhaltung und Verbesserung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Struktur im Weinsberger Tal und zwar in den Städten bzw. Gemeinden Eberstadt, Ellhofen, Erlenbach, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Obersulm, Weinsberg und Wüstenrot durch Unterstützung und Förde-rung der gewerblichen Wirtschaft und des Handels, der kulturellen Einrichtungen, des Freizeitwertes und des Tourismus. Unterstützt und gefördert werden sollen alle Maßnahmen, die diesem Ziel dienen, insbesondere die Entwicklung gemeinsamer Marketingstrategien, die Schaffung von zentralen Anlauf-stellen für Touristen sowie die Förderung der Zusammenarbeit der Betriebe und Institutionen unterei-nander.

§ 3 – Vereinsmitglieder
Mitglieder können sein:

  • a) Städten, Gemeinden und kommunale Verbände
  • b) Natürliche Personen, Gesellschaften, juristische Personen des öffentlichen und priva-ten Rechts, soweit sie Angelegenheiten des Tourismus, der Gastronomie, Hotellerie und/oder des Weinbaus vertreten und fördern oder Tourismus, Gastronomie, Hotelle-rie und/oder Weinbau betreiben.
  • c) Privatpersonen und Betriebe können dem Verein als Fördermitglieder ohne Stimm-recht beitreten.

§ 8 – Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem Ersten Vorsitzenden und drei stellvertretenden Vorsitzenden sowie vier weiteren Mitgliedern als Beisitzer. Bei den Beisitzern ist darauf zu achten, dass Weingärtner, Hoteliers und Gastronomen ausgewogen vertreten sind.

Download der vollständigen Satzung