Beitragsordnung: Weinsberger Tal

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Unsere Beitragsordnung

Jeder und Jede ist beim Tourismus im Weinsberger Tal e.V. herzlich willkommen! Vom Gastronom über das Weingut bist zur Privatperson. Zur Deckung des Finanzbedarfs erhebt der Verein nach § 5 seiner Satzung Mitgliedsbeiträge. Diese werden folgendermaßen festgesetzt:

Beitragsordnung

* = Mitgliedskommunen sind Eberstadt, Ellhofen, Erlenbach, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Obersulm, Weinsberg und Wüstenrot. Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben. Der Mindestbeitrag für Mitglieder mit Stimmrecht beträgt 50 Euro. Der Beitrag ist bis zum 31. Januar eines jeden Jahres fällig. Bei Eintritten ab dem 1.3. werden 75%, ab dem 1.6. 50% und ab dem 1.9. 25% des Beitrages für das laufende Jahr fällig. Betriebe, die z.B. sowohl in der Gastronomie als auch der Hotellerie tätig sind oder eine Ferienwohnung und eine Besenwirtschaft haben, erhalten einen rabattierten Beitrag: Von den Einzelbeiträgen wird der höchste zu 100%, alle weiteren zu 50% berechnet. Rebflächen die außerhalb der Gemarkung der Mitgliedskommunen liegen werden nicht berücksichtigt.